Die MOZ vom 28.01.2021 zu Windenergie im Wald

Dogmatik, Verbote und Wind im Wald

Anlässlich der heutigen Debatte im Landtag, bei der über ein Artikelgesetz die Windenergie im Wald zukünftig grundsätzlich verboten werden soll, habe ich mich als Vorsitzender der SDW gegen Dogmatik und Verbotsgesetze ausgesprochen. Diese ersetzen keine Energiepolitik, vielmehr muss die Windenergie im Wald über den Windkrafterlass gesteuert werden!

„Man muss Windenergieanlagen im Wald nicht mögen, aber man muss auch nicht alles verbieten, was man nicht mag!“

Eberswalde – Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald begrüßt anlässlich der heutigen Landtagsdebatte die Initiative der Freien Wähler, über eine große Anfrage das weite Feld der Energiepolitik prominent aufzurufen. Dass dabei auch die aktuelle Frage nach der Eignung von Wäldern als Standorte von Windenergieanlagen akut wird, ist eine energiepolitische Selbstverständlichkeit. Als wenig zielführend erachtet es die SDW allerdings, wenn mittels eines Verbotsgesetzes die dringend notwendige Klärung von zahlreichen Detailfragen blockiert werden sollte.

Dabei sei es unstrittig, dass der weitaus überwiegende Teil brandenburgischer Wälder als Standort für Windenergieanlagen grundsätzlich ungeeignet ist. Dies träfe insbesondere auf die wertvollen Endmoränenstandorte mit ihren naturnahen Laubwaldbestockungen zu. Ebenso existierten aber auch eine Reihe von Waldstandorten, an denen die Windenergie mindestens genauso unbedenklich ist, wie auf den heute schon teilweise reichhaltig genutzten Offenlandstandorten. „Was wir in der Tat dringend brauchen ist eine klare und unmissverständliche Aussage im Planungsrecht, wo und unter welchen Bedingungen Wälder für die Windenergie ungeeignet sind“, so Gregor Beyer, der Vorsitzende der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Die SDW fordert die Landesregierung daher auf, die begonnene Überarbeitung des Windenergieerlasses zügig zu nutzen, um klare und rechtssichere Kriterien für die Windenergienutzung aufzustellen.

In einem Gesetz den Wald grundsätzlich auszuschließen, gleichzeitig aber unbeantwortet zu lassen, in welchem Abstand Windenergieanlagen von schützenswerten Wäldern zugelassen sind, mache keinen Sinn. Viel entscheidender sei es, dass Windenergieanlagen zu einem echten Mehrwert für die betroffenen Regionen und insbesondere auch für die Eigentümer der genutzten Grundflächen werden. „Wenn es mithilfe der Erträge aus der Windenergie zukünftig gelingt, dass ein echter ökonomischer Mehrwert beispielsweise auch in den dringend notwendigen Waldumbau fließt, dann ist mit einer Windenergieanlage an einem unschädlichen Waldstandort mehr erreicht, als mit einem dogmatischen Verbotsgesetz“, so Beyer.